Ab dem 19. Juni 2026 wird es für viele Online-Shops ernst: Ein gesetzlich vorgeschriebener Widerrufsbutton muss Verbraucher:innen ermöglichen, Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie abgeschlossen wurden.
Der Button muss gut sichtbar auf der Website platziert sein und eindeutig beschriftet werden, etwa mit „Vertrag widerrufen“. Ein Klick reicht aus, um den Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist auszulösen. Anschließend ist der Händler verpflichtet, den Eingang des Widerrufs zu bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.
Die Regelung betrifft B2C-Verträge, also klassische Online-Käufe, Dienstleistungen und bestimmte digitale Angebote. Ziel ist mehr Transparenz und ein faireres Gleichgewicht zwischen Kauf- und Rücktrittsprozess.
Für Betreiber:innen bedeutet das: technische Anpassungen, Prüfung der Shop-Strecken und eine Aktualisierung der Rechtstexte. Wer den Widerrufsbutton nicht korrekt umsetzt, riskiert Abmahnungen oder Bußgelder.
Kurz gesagt: Der Widerruf wird so einfach wie der Kauf – und Shops sollten das Thema rechtzeitig auf ihre To-do-Liste setzen.



